Wasser und Abwasser

Die Stadt Ludwigsstadt unterhält eine öffentliche Wasserversorgungseinrichtung zur Versorgung von Ludwigsstadt und seine Ortsteile mit Wasser. Das Wasser wird von der Fernwasserversorgung Oberfranken bezogen. Der Ortsteil Lauenhain wird über den Zweckverband Wasserversorgung Frankenwaldgruppe beliefert.

Servicenummer Wasser

Bei Betriebsstörungen, Wasserleitungsrohrbrüchen usw. im Bereich der Wasserversorgung Ludwigsstadt ist der Notdienst unter der Notfallnummer / Servicehotline 09261 507 200 zu erreichen. Wasserwart Stadt Ludwigsstadt: Helmut Schmidt

Das Wasser in Ludwigsstadt und seinen Ortsteilen wird mit Ausnahme vom Spitzberg von der FWO geliefert und liegt im Härtebereich 1, was für weiches Wasser spricht.

Für die Einstellung von Wasch- oder Spülmaschinen ist meist noch der Grad deutscher Härte (°dH) nötig. Dieser Wert liegt bei 6,8 °dH. (Stand: 15.04.2016).

Die Nutzung von gesammelten Niederschlagswasser im Haushalt, insbesondere für die Toilettenspülung, muss der Stadt Ludwigsstadt angezeigt werden. In einigen Haushalten in Ludwigsstadt wird bereits Regenwasser von Dachflächen gesammelt und zur Toilettenspülung verwendet.

Gesammeltes Niederschlagswasser darf ordnungsgemäß für Zwecke der Gartenbewässerung und zur Toilettenspülung verwendet werden.

Vor der Errichtung oder Inbetriebnahme einer Eigengewinnungsanlage hat der Grundstückseigentümer der Gemeinde Mitteilung zu machen; dasselbe gilt, wenn eine solche Anlage nach dem Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung weiterbetrieben werden soll. Bei einer Nachspeisung von Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung in eine Eigengewinnungsanlage ist ein freier Auslauf zu verwenden (Ausführung nach DIN 1988 Teil 4 Nummer 4.2.1).

Die Nutzung von Regenwasser hat auch Einfluss auf die Kanalgebührenberechnung. So bleibt dem Nutzer freigestellt, ob er für das Niederschlagswasser, das zur Toilettenspülung verwendet wird pauschal 15 m³/Jahr und Einwohner ansetzt, oder den Nachweis eines niedrigeren Wasserverbrauchs mit Hilfe von Wasseruhren führt.

Zuständigkeit

Grundstücksanschlüsse sind nach § 3 der Wasserabgabesatzung der Stadt Ludwigsstadt (WAS) die Wasserleitungen von der Abzweigstelle der Versorgungsleitung bis zur Übergabestelle; sie beginnen mit der Anschlussvorrichtung (Schieber) und enden mit der Hauptabsperrvorrichtung vor dem Wasserzähler (in Grafik orange). Der Wasserzähler selbst (ohne Zählerbügel) gehört ebenso zum Grundstücksanschluss.
Die Grundstücksanschlüsse werden von der Stadt hergestellt, angeschafft, verbessert, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt (§ 9 Abs. 1 WAS). Kurz gesagt: Für die Grundstücksanschlüsse ist rechtlich die Stadt Ludwigsstadt zuständig. Die Stadt erteilt entsprechende Aufträge an die Fachfirmen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob sich die Leitungen auf öffentlichem Grund oder auf Privatgrund befinden.

Kostenregelung

Die Kosten für jegliche Arbeiten an den Grundstücksanschlüssen werden (zunächst) von der Stadt Ludwigsstadt getragen. Für den im öffentlichen Verkehrsgrund verlegten Teil der Wasserhausanschlüsse trägt die Stadt die Kosten. Für den außerhalb des öffentlichen Verkehrsgrundes verlaufenden Teil der Grundstücksanschlüsse werden die Kosten per Bescheid von den Anschlussnehmern zurückgefordert (§ 8 Abs. 1 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung BGS-WAS).
Vorteilhaft für den Anschlussnehmer ist dabei, dass die Kostenerstattung mit dem reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % seitens der Stadt in Rechnung gestellt wird.

Klärwerk

Telefon 09263 7464 Klärwärter Stadt Ludwigsstadt: Stefan Grüdl, Max Bergner

Wasser- und Kanalgebühren

Eine Auflistung der Gebühren finden Sie HIER

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

09:00 - 12:00 Uhr
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