Kirchen und Gemeinschaften

Kirchen und Kapellen

Inmitten der Stadt auf einer kleinen Anhöhe am Südrand des Marktplatzes steht die im Kern spätmittelalterliche (Turm) Pfarrkirche St. Michael. Sie war ursprünglich die Mutterkirche der Herrschaft Lauenstein und Grablege vieler Burgherren von Lauenstein, vom 15. bis ins 17. Jahrhundert.

1337 wurde erstmals ein Pfarrer von Ludwigsstadt urkundlich genannt. Die Kirche selbst wurde erstmals, relativ spät, 1513 erwähnt. Für ihr hohes Alter spricht jedoch der heute in die Südwand eingemauerte Epitaph des Grafen Otto X. von Orlamünde aus dem Jahr 1404.

1532 scheint eine Erweiterung der Kirche vorgenommen worden zu sein. 1571 wurde der Turm um ein Stockwerk erhöht. Den barocken Spindelhelm mit offener Laterne hatte man 1771 aufgesetzt.

Die Kirche blieb im wesentlichen bis zum Ende des 18. Jahrhunderts unverändert. Wegen akuter Baufälligkeit wurde 1792 das alte Kirchenschiff abgebrochen und mit dem Neubau begonnen, der sich bis 1794 hinzog. Der Neubau wurde als Hallenkirche im Stil des beginnenden Klassizismus ausgeführt. Renovierungen fanden 1868, 1928 (außen), 1954/55 (Entfernung der 3. Empore), 1974, 1979 (außen) und 1991 statt.

Sehenswert ist die mächtige, noch im Stil des Barock gehaltene Kanzelaltarwand mit den überlebensgroßen Holzfiguren der Heiligen Petrus und Paulus. Sie nimmt fast die gesamte Ostwand des Langhauses ein. Über dem Schalldeckel der Kanzel ist der preußische Adler als Hoheitszeichen angebracht. Die kulturgeschichtlich wertvollen Grabdenkmäler Ottos X. von Orlamünde (+ 1404) und des Christoph von Thüna dem Älteren (+ 1585) sind an der Südseite des Langhauses zu sehen.

Ev.-Luth. Pfarramt Ludwigsstadt

Im Jahr 1894 erfolgte die Gründung des katholischen Kirchenbauvereins Ludwigsstadt. Im selben Jahr hatte die katholische Kirchenstiftung Windheim das ehemalige Hammerherrenhaus des „Oberen Hammers“ zur Errichtung einer katholischen Kuratie erworben. Aktuelle Infos ab sofort auch hier

Die katholische Kirchengemeinde Ludwigsstadt wurde 1895 gegründet. Verbunden damit war die Einweihung des im ehemaligen Hammerherrenhaus errichteten Betsaales. 1967 wird die katholische Kuratie Ludwigsstadt zur selbständigen Pfarrei erhoben. Im selben Jahr erfolgte die Grundsteinlegung der neuen katholischen Heilig-Geist-Kirche. Einweihung im Juli 1969.

Katholisches Pfarramt

Sehenswert ist die ev.-luth. Pfarrkirche „Maria Magdalena“ in Ebersdorf, deren Kern auf das Spätmittelalter zurückgeht.

Das Gotteshaus war zuerst – bis 1548 – eine Filialkirche der Mutterpfarrei Ludwigsstadt und wurde danach zur Pfarrei Lauenstein geschlagen. Mit der Gründung der Pfarrei im Jahre 1909 wurde sie zur Pfarrkirche erhoben.

Für 1584 sind Baumaßnahmen (Jahrzahl am Chorturmfenster) anzunehmen. 1634 wurde die Kirche bei einer Brandschatzung des Ortes niedergebrannt und daraufhin wohl nur notdürftig wiederhergestellt.

Nachdem 1738 am Turm gebaut worden war ging man 1739-1743 an die Erneuerung des Langhauses und Aufstockung des Turmes.

Das Langhaus wurde 1968 stilgerecht nach Westen hin erweitert.

Die dekorativen Malereien an der Langhausdecke und den Emporen sind um 1743 entstanden und wurden bei einer durchgreifenden Renovierung 1909 in freier Nachbildung erneuert. Eine Besonderheit der Ebersdorfer Kirche ist die Anordnung der Orgel über dem Kanzelaltar, beides eingefügt in den Chorraum. Das Taufbecken stammt aus dem Jahre 1792.

Ev.-Luth. Pfarramt Ebersdorf

Die am Fuß des Burgberges im unteren Ortsteil Lauenstein stehende ev.-luth. Pfarrkirche ist der dritte Bau an dieser Stelle. Das Patronat des Hl. Nikolaus weist auf eine Gründung in der Rodungszeit Ende des 11. Anfang des 12. Jahrhunderts hin.

1381 wurde die Kirche erstmals urkundlich genannt. 1512 fanden umfangreiche Bauarbeiten statt, die eine Wiederweihe notwendig machten. 1687 Errichtung des Turmaufbaues der bis heute unverändert blieb.

1787 Abriss des baufälligen Langhauses und Errichtung eines Neubaues im markgräflichen Barock. Der im Kern spätmittelalterliche Turm blieb bis auf die Herausnahme des Chorbogens, unverändert.

Der Kanzelaltar wurde im Jahr 1787 unter Verwendung von älteren Teilen (17. Jahrhundert) neu errichtet und mit dem brandenburgischen Adler bekrönt. In den Brüstungen der 1. Empore Bildtafeln aus dem Jahr 1606. (Jesu und die vier Evangelisten und das Wappen der Ritter von Thüna).

Innenrenovierungen 1929/30 und 1962 (Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes) und 1987.

Ev.-Luth. Pfarramt Lauenstein

Am unteren Dorfende von Lauenhain befindet sich die im Kern spätmittelalterliche ev.-luth. Filialkirche St. Franziskus mit einem Taufbecken aus dem Jahre 1686.

1737/38 wurde Dach- und Dachreiter (Turm) neu errichtet. Reparaturen 1777 und 1962/63. Die Kirche war ein Filial von Ludwigsstadt. 1953 kam sie zur ev. Pfarrei Steinbach am Wald.

Kirchengemeinde Lauenhain

Die evangelisch-lutherische Pfarrkirche St. Elisabeth in der Mitte des Angerdorfes wurde vermutlich um 1250 errichtet. Möglicherweise war sie ursprünglich Johannes dem Täufer geweiht.

Im 30-jährigen Krieg – 1634 – hatten sie plündernde Kronacher stark beschädigt. 1636 wurde sie wiederhergestellt und hat, sieht man von der Innenausstattung ab, die Zeiten bis heute nahezu unverändert überdauert.

Die kleine Dorfkirche kann mit einer kunsthistorischen Besonderheit aufwarten. Bei Renovierungsarbeiten hatte man 1963 spätmittelalterliche Wandmalereien aus der Zeit um 1450 freigelegt und konserviert.

Unter anderem sieht man an der linken Chorwand eine Darstellung der Burg Lauenstein aus der Zeit des 15. Jahrhunderts. Bei der Stifterfigur an der rechten Seitenwand des Chores handelt es sich um den Gründer des Klosters Saalfeld, Erzbischof Anno von Köln. Weitere biblische Szenen befinden sich an der Ostwand des Chores und an der linken Ostwand des Langhauses.

Taufstein, (eigentlich aus Holz) Kanzel und Altar sind weitgehend (in ihrer ursprünglichen Fassung wiederhergestellt) erhalten geblieben.

Kirchengemeinde Steinbach an der Haide

Am Abzweig der Kreisstraße nach Steinbach an der Haide steht die profanierte Marienkapelle. Der Rundbau mit achteckigem Fachwerkobergeschoß hat einen Durchmesser von 10 m.

Der heutige aufstrebende Rundbau ruht auf einem wahrscheinlich in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts errichteten Fundament eines älteren Vorgängerbaues in Achteckform. Der jetzige Rundbau wurde nach der Baumringdatierung eines Deckenbalkens im Jahre 1487/88 errichtet.

Eine Nutzung des Bauwerks als „Marienkapelle“ konnte bei archäologischen Untersuchungen nicht nachgewiesen werden. Jedoch ist eine sakrale Nutzung nachweislich belegbar. Die erste urkundliche Erwähnung der „Marienkapelle“ stammt aus dem Jahre 1584, genannt in einem Kaufvertrag zwischen Christoff von Thüna; Herr zu Lauenstein und dem Schneider Peter Frank.

Durch die Einführung der Reformation wurde die Kapelle in der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts profaniert und zunächst als Wohn- und Schankhaus verwendet. Später diente das Gebäude als Hospital und Armenhaus für die Gemeinde.

1789 erwarb der Nagelschmied Meinhardt die Kapelle und richtete im Erdgeschoß eine Schmiede ein. Die Familie Meinhardt besaß das Gebäude fast 200 Jahre lang. Auch unsere bekannte Ludwigsstädter Heimatdichterin Rosa Meinhardt lebte über 50 Jahre in der „Marienkapelle“.

Die Stadt Ludwigsstadt kauft 1986 die Kapelle, in den darauffolgenden Jahren wurden wissenschaftliche Bauuntersuchungnen und archäologische Grabungen durchgeführt. Jedoch konnten nicht alle Rätsel um die geheimnisvolle Marienkapelle gelüftet werden. In den Jahren 1993/94 erfolgte die grundlegende Sanierung des Gebäudes.

Seit 1995 ist das Gebäude an die Hermann Söllner Stiftung übergegangen und wird von der Geologisch-Heimatkundlichen Arbeitsgemeinschaft betreut. Heute beherbergt die ehem. Kapelle im Untergeschoß mit seinem eigenartigen Grundriß eine Ausstellung zur Geschichte und zur archäologischen Grabung. Im 1. Obergeschoss befindet sich die Originalwohnstube der Ludwigsstädter Heimatdichterin Rosa Meinhardt, die von 1905 bis 1958 in der Kapelle lebte. In einem Nebenraum ist eine kleine Ausstellung zum Andenken an ihren Lauensteiner Dichterfreund Isidor Wilhelm und dessen Sohn, Kunstmaler Prof. Hermann Wilhelm untergebracht.

Adventszeit

In Zeiten wie dieser…

ist Advent auch in der Ludwigsstäder Marienkapelle angesagt. Advent ist noch nicht Weihnachten. Kein Lichtermeer nur Kerzen, klein und still. Doch diese Zeit ist längst vergangen. So war einst der Advent gedacht.

Advent heißt Ankunft, doch wer kommt an? Oder auf was warten wir? Sollten wir uns nicht mal besinnen und darüber nachdenken? Stille zumindest ist wohltuend! Und doch ist nicht da auch eine Sehnsucht nach Ruhe, oder auch etwas Geborgenheit in unserer Zeit?

Abgrenzung von der dauernden Berieselung in den Warenhäusern, in die Tiefe gehen, das ist uns wichtig, dieses Gefühl möchte die Marienkapelle-Arbeitsgemeinschaft vermitteln. Lassen sie sich darauf ein.

Wir öffnen die Marienkapelle, einst ein sakraler Bau, später profaniert und in unseren Tagen eben ein Ort der Einkehr in unser Inneres. Für Gespräche, Musik, Gesang oder auch Gelegenheit kleine Geschenke einzukaufen, dazu wird das Gebäude in der Adventszeit geöffnet. Von Sonntag den ersten bis dritten Advent laden wir an verschiedenen Tagen ein. Der Erlös aus dem Verkauf geht wie alle Jahre in soziale Einrichtungen. Die Öffnungszeiten an den jeweiligen Tagen finden sie unter anderem am Gebäude, auf der Homepage der Stadt Ludwigsstadt und in den Zeitungen.

Informationen zu den Friedhöfen

Reihengrab (auf allen Friedhöfen)

Ruhefrist: 25 Jahre
Gebühr: 612,50 €

– Grabstätten für Erdbestattungen (Urnen nur bei Umwandlung in Wahleinzelgrab)
– Erwerb Nutzungsrecht durch Grabinhaber
– Umwandlung/Verlängerung nach Urnenbeisetzung oder Ruhezeitende

Früher mussten diese Gräber nach Ruhezeitende eingelegt werden. Jetzt steht dem Grabinhaber die Möglichkeit der Umwandlung in ein Wahleinzelgrab mit Verlängerung offen. Eine Umwandlung erfolgt auch nach Beisetzung einer Urne in dem Grab.

Kindergrab (auf allen Friedhöfen)

Ruhefrist: 18 Jahre
Gebühr: 270,00 €

– Grabstätten für Erdbestattungen (Personen bis 6 Jahre)
– Erwerb Nutzungsrecht durch Grabinhaber
– Keine Verlängerung oder weitere Beisetzung möglich

Urnengrab (auf allen Friedhöfen)

Ruhefrist: 15 Jahre
Gebühr: 390,00 €

– Grabstätten für Urnen
– Erwerb Nutzungsrecht durch Grabinhaber
– Verlängerung nach weiterer Urnenbeisetzung
– Verlängerung nach Ruhezeitablauf möglich

Urnengrabstätten werden der Reihe nach belegt. Die Ruhefrist beträgt 15 Jahre. Weitere Urnenbeisetzungen sind möglich. Jedoch nie mehr als 3 Urnen, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist.

Erdwiesengrab (Friedhöfe Ludwigsstadt und Ebersdorf)

Ruhefrist: 25 Jahre
Gebühr: 1.062,50 €

– Grabstätten für Erdbestattung
– Kein Erwerb Nutzungsrecht durch Grabinhaber
– Keine Verlängerung oder weitere Beisetzung möglich
– Namenstafel: 40,00 €

Hier handelt es sich um eine Fläche zur Beisetzung von Särgen ohne Pflegeaufwand für die Hinterbliebenen. Auf dem Friedhof in Ludwigs-stadt befinden sich diese Gräber im Grabfeld J und in Ebersdorf im Grabfeld G. Den Angehörigen steht das Anbringen einer Namenstafel an der Holzstele frei. Die Holzstele in Ebersdorf wird mit der ersten Beisetzung errichtet. Die Namenstafel bleibt über den Zeitraum der Ruhefrist an der Stele.

Blumenschmuck und Pflanzungen an der Grabstätte sind untersagt, eine Ablagefläche für Blumenschmuck ist ausgewiesen.

Urnenwiesengrab (“Grüne Wiese“)


Friedhöfe Ludwigsstadt, Ebersdorf, Lauenhain; Steinbach/Haide bei Bedarf möglich unter dem Kreuz

Ruhefrist: 15 Jahre
Gebühr: 550,00 €

– Grabstätte für Urnen (Gemeinschaftsgrabfeld)
– Kein Erwerb des Nutzungsrechts
– Anbringung einer Namenstafel an der Holzstele/Kreuz
– Namenstafel: 40,00 € (Bestellung und Anbringung über Stadt)
– Granitplatte Friedhof Lauenhain: 380,00 € zzgl. evtl. Mehrkosten

Hier handelt es sich um eine Fläche zur Beisetzung von Urnen ohne Pflegeaufwand für die Hinterbliebenen. Den Angehörigen steht das Anbringen einer Namenstafel frei. Die Namenstafel bleibt über den Zeitraum der Ruhefrist an der Stele. Urnen werden auch nach Ablauf der Ruhezeit in dem Grab belassen. Blumenschmuck und Pflanzungen an der Grabstätte sind untersagt, eine Ablagefläche für Blumenschmuck ist ausgewiesen.

Auf dem Friedhof in Lauenhain besteht neben der Namenstafel die Möglichkeit eine Granitplatte über die Urne zu legen. Hierfür steht die linke Seite des Urnenwiesengrabes zur Verfügung. Mehrkosten der Platte bei individueller Gestaltung mit Bildern etc.

Urnenwiesengrab pflegefrei (Friedhof Ludwigsstadt)

Ruhefrist: 15 Jahre
Gebühr: 622,50 €

– Grabstätte für Urnen
– Erwerb Nutzungsrecht durch Grabinhaber
– Keine Verlängerung oder weitere Beisetzung möglich

Auf dem Friedhof in Ludwigsstadt kann in den Urnengrabfeldern unterhalb der Leichenhalle (Felder L und M1 bis M4) ein Platz für ein pflegefreies Urnengrab gewählt werden. Die Grabstätte wird dann nicht mit Grabstein und einem Beet versehen, sondern mit einer Granitplatte im Ausmaß 40 x 40 x 5 cm. Die Platte kann eigenständig vom Grabinhaber gewählt und bei einem Steinmetz bestellt werden. Es entfällt die Grabpflege. Das Aufstellen einer kleinen Pflanzschale ist gestattet.

Grabart
Gebühr
Ruhezeit
Weitere Beiseitzung möglich?
Verlängerung/Auskauf möglich?
Reihengrab
612,50 €
25 Jahre
Ja (Urnen, nach Umwandlung in Wahleinzelgrab)
Ja
Kindergrab
270,00 €
18 Jahre
Nein
Nein
Wahleinzelgrab
762,50 €
25 Jahre
Ja (Urnen, nach über 25 Jahren evtl. wieder eine Erdbestattung)
Ja
Wahlfamiliengrab
1525,00 €
25 Jahre
Ja
Ja
Urnengrab
390,00 €
15 Jahre
Ja
Ja
Urnenwiesengrab (evtl. anonym)
555,00 €
15 Jahre
= Gemeinschaftsurnengrab
Nein
Urnengrab pflegefrei
622,50 €
15 Jahre
Nein
Nein
Erdwiesengrab (evtl. anonym)
1062,50 €
25 Jahre
Nein
Nein

Nach § 14 Abs. 9 können Grabbeete wieder mit einer Einfassung und einer Grabplatte versehen werden. Über die Zulässigkeit der Platte entscheidet die Friedhofsverwaltung.

Für die Errichtung einer Grabeinfassung und Grabplatte ist ein schriftlicher Antrag mit Plan einzureichen. Eine solche Platte kann auch später im Laufe der Ruhezeit noch an der Grabstätte errichtet werden und erleichtert den Pflegeaufwand am Grabbeet, da die Platte das ganze Beet abdecken darf.

  • Für die Beisetzung auf der „Grünen Wiese“ wird eine einmalige Gebühr für die Bestattung erhoben.
  • Der Rechnungsempfänger erlangt keinerlei Rechte an der Grabstätte. Es besteht nur ein Anrecht auf Beisetzung.
  • Die Anbringung einer Namenstafel aus Alu am Lerchenholzkreuz/der Lerchenholzstele ist auf Wunsch möglich und bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen.
  • Beim Urnenwiesengrab darf am Beisetzungstag ein kleiner Blumengruß über der Urne niedergelegt werden. Hierbei soll aus Platzgründen auf Kränze und große Schalen verzichtet werden.
  • Bei einem Erdwiesengrab darf am Beisetzungstag Blumenschmuck an der Beisetzungsfläche niedergelegt werden. Nach ca. 4 Wochen erfolgt der Abraum durch den städtischen Bauhof. Die Beisetzungsfläche wird eingeebnet und mit Rasen angesät.
  • An Geburts- oder Todestagen darf ebenfalls ein kleiner Blumengruß (lose Blumen) an der jeweiligen Beisetzungsfläche niedergelegt werden.
  • Sonst gilt: Pflanzschalen, Blumenstöcke etc. bitte an der vorgesehenen Blumenablagefläche abstellen.
  • Feste Bepflanzungen an der Beisetzungsfläche dürfen nicht vorgenommen werden.
  • Kennzeichnung der Beisetzungsfläche mit Steinen, Platten etc. dürfen nicht vorgenommen werden.
  • Grablichter oder Grabdekorationen (z. B. Engel, Spruchsteine) dürfen an der Beisetzungsfläche nicht aufgestellt werden.
  • Blumenschmuck und Grablichter an der Blumenablagefläche sind nach dem Verwelken bzw. dem Abbrennen wieder zu entfernen.

Friedhof Lauenstein
Bei dem Friedhof in Lauenstein handelt es sich um einen kirchlichen Friedhof. Zuständig für die Verwaltung ist die Kirchengemeinde Lauenstein.

Kontaktdaten
Ev.-Luth. Pfarramt Lauenstein
Marktplatz 4
96337 Ludwigsstadt
Telefon: 09263 / 362
Email: Pfarramt.Ludwigsstadt@elkb.de

Ansprechpartner
Herr Klaus Güntsch
Handynummer 0152/53877724

Friedhöfe

Städtischer Friedhof

Für eine Beisetzung stehen Ihnen zur Verfügung:

Reihengräber – Ruhezeit 25 Jahre (Personen ab 10. Lebensjahr)
Reihengräber – Ruhezeit 18 Jahre (Kinder bis 10. Lebensjahr)

Reihengräber müssen bei der bei der Beisetzung einer Urne in ein Einzelwahlgrab umgewandelt werden. Über die Umwandlung entscheidet die Friedhofsverwaltung.

Einzelwahlgräber – Ruhezeit 25 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit

Doppelwahlgräber (Familiengrab) – Ruhezeit 25 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit

Urnengräber – Ruhezeit 15 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit

Urnenwiesengrabfeld – anonyme Urnenbeisetzung möglich oder mit Anbringung einer Namenstafel oder dem Abdecken der Beisetzungsfläche mit einer Granitplatte

Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung, Frau Bianca Koch, im Bürgerbüro.

Städtischer Friedhof

Für eine Beisetzung stehen Ihnen zur Verfügung:

Reihengräber – Ruhezeit 25 Jahre (Personen ab 10. Lebensjahr)
Reihengräber – Ruhezeit 18 Jahre (Kinder bis 10. Lebensjahr)

Reihengräber müssen bei der bei der Beisetzung einer Urne in ein Einzelwahlgrab umgewandelt werden. Über die Umwandlung entscheidet die Friedhofsverwaltung.

Einzelwahlgräber – Ruhezeit 25 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit

Doppelwahlgräber (Familiengrab) – Ruhezeit 25 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit

Urnengräber – Ruhezeit 15 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit

Urnenwiesengrabfeld – anonyme Urnenbeisetzung möglich oder mit Anbringung einer Namenstafel

Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung, Frau Bianca Koch, im Bürgerbüro.

Kirchlicher Friedhof

Informationen über die Bestattungsmöglichkeiten und den Friedhof im allgemeinen erhalten Sie beim Pfarramt Lauenstein.

Telefon 09263/209 oder per Email unter pfarramt.lauenstein@gmx.de

Städtischer Friedhof

Für eine Beisetzung stehen Ihnen zur Verfügung:

Reihengräber – Ruhezeit 25 Jahre (Personen ab 10. Lebensjahr)
Reihengräber – Ruhezeit 18 Jahre (Kinder bis 10. Lebensjahr)

Reihengräber müssen bei der bei der Beisetzung einer Urne in ein Einzelwahlgrab umgewandelt werden. Über die Umwandlung entscheidet die Friedhofsverwaltung.

Einzelwahlgräber – Ruhezeit 25 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit
Erdwiesengräber – anonyme Erdbestattung möglich oder mit Anbringung einer Namenstafel

Doppelwahlgräber (Familiengrab) – Ruhezeit 25 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit

Urnengräber – Ruhezeit 15 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit
Pflegefreie Urnengräber – Ruhezeit 15 Jahre keine Verlängerungsmöglichkeit

Urnenwiesengrabfeld – anonyme Urnenbeisetzung möglich oder mit Anbringung einer Namenstafel

Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung, Frau Bianca Koch, im Bürgerbüro.

Städtischer Friedhof

Für eine Beisetzung stehen Ihnen zur Verfügung:

Reihengräber – Ruhezeit 25 Jahre (Personen ab 10. Lebensjahr)
Reihengräber – Ruhezeit 18 Jahre (Kinder bis 10. Lebensjahr)

Reihengräber müssen bei der bei der Beisetzung einer Urne in ein Einzelwahlgrab umgewandelt werden. Über die Umwandlung entscheidet die Friedhofsverwaltung.

Einzelwahlgräber – Ruhezeit 25 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit

Doppelwahlgräber (Familiengrab) – Ruhezeit 25 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit

Urnengräber – Ruhezeit 15 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit

Urnenwiesengrabfeld (n.n.) – anonyme Urnenbeisetzung möglich oder mit Anbringung einer Namenstafel
(Grabfeld kann jederzeit angelegt werden, Beisetzungsfläche wird am Holzkreuz angelegt)

Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung, Frau Bianca Koch, im Bürgerbüro.

Kontakt im Rathaus

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

09:00 - 12:00 Uhr
und 14:30 - 17:30 Uhr

Dienstag

09:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

09:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

09:00 - 12:00 Uhr
und 14:30 - 17:30 Uhr

Freitag

09:00 - 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: